Aktuelles zu CORONA

Wichtige Kurzinformation & Links:

 
  • Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie HIER.
  • Antrag auf Kurzarbeit/Anzeige über Arbeitsausfall finden Sie HIER
  • Informationen des Bundesfinanzministeriums zum Konjunkturpaket und den Hilfspaketen finden Sie HIER

  • Möglichkeit des Antrags auf Stundung / Herabsetzung von Steuerzahlungen finden Sie HIER

 

Hilfe durch das Finanzamt

Auch das Finanzamt ist angewiesen, den Unternehmen in der Krise zu helfen.

Festgesetzte Steuerzahlungen können zinslos gestundet, sowie laufende Vorauszahlungen auf null herabgesetzt werden.

Hierfür muss lediglich glaubhaft gemacht werden, dass die Liquidität durch die Corona-Krise eingeschränkt ist.

Gerne übernehmen wir die Antragsstellung für Sie. 

 

Kurzarbeit beantragen

Wenn in Folge des Corona-Virus ein Unternehmen schließen muss oder es Einschränkungen in den Arbeitszeiten gibt, kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit Kurzarbeiter-Geld beantragt werden.

Hierbei gibt es Folgendes zu beachten:

  • Mindestens 10 Prozent der Belegschaft muss vom Arbeitsausfall betroffen sein
  • Auch für Leiharbeiter kann Kurzarbeiter-Geld beantragt werden
  • Die Sozialversicherungsbeiträge darauf werden in dieser Zeit von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird ganz oder teilweise verzichtet
  • Eine Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeiter-Geld kann von 12 Monate auf 24 Monate verlängert werden
  • Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Kurzarbeiter-Geld finden Sie unter den obigen Links.

 

Wichtige Kontakte und Ansprechpartner:

 

Hotlines für Unternehmen:

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus

(Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):

Telefon: 030 / 346465100

Montag – Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

 

Hotline zu Fördermaßnahmen:

Förderhotline: 030 / 18615 8000

Montag – Donnerstag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de

 

Hotline der KfW:

0800 / 539 9001 (kostenfreie Servicenummer)

Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr

 

Beantragung von Kurzarbeitergeld:

Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.

 

Unternehmerhotline der Bundesagentur:

Telefon: 0800 / 45555 20

 

Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen für Schutzausrüstungen:

BAFA-Hotline: 06196 / 908-1444

E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de

 

Hotlines für Bürgerinnen und Bürger:

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:

Telefon: 030 / 346465100

Montag – Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

 
 
 
 
 
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