1. E-Rechnung – neue Entwicklungen und aktuelle gesetzliche Regelungen Die gesetzlichen Vorhaben zum Thema elektronische Rechnung entwickeln sich derzeit dynamisch. Während die E-Rechnungspflicht für den Bereich B2G (Business-to-Government) – und hier auch noch nicht in allen Bundesländern – bereits gilt, gibt es Neuigkeiten für den Bereich B2B (Business-to-Business): Die aktuelle Planung des Bundesfinanzministeriums sieht vor, die E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich zum 01.01.2025 inklusive eines Meldesystems ab dem Jahr 2028 in Deutschland einzuführen, um so den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Nach derzeitigem Diskussionsstand sind von dieser Änderung alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland betroffen. Die wichtigsten Eckpunkte: - Die verpflichtende E-Rechnung soll zum 01.01.2025 für inländische B2B-Umsätze eingeführt werden.
- Norm EN 16931: Unter E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die der Europäischen Norm EN 16931 entspricht. Die in den DATEV-Anwendungen verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und die XRechnung entsprechen bereits der Norm EN 16931.
- Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu versenden und zu empfangen.
- Für den Versand der elektronischen Rechnung soll es bis zum 31.12.2025 eine Nichtbeanstandungsregelung geben, die es ermöglicht, „sonstige Rechnungen“ wie Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen, die nicht EN 16931 konform sind, auch nach dem 01.01.2025 zu versenden, insofern der Rechnungsempfänger zustimmt.
- Steuerfreie Lieferungen und Leistungen sind von der Pflicht nicht erfasst.
- Transaktionsbezogene VAT Meldung: Ab dem 01.01.2028 muss für jede Rechnung eine transaktionsbezogene VAT Meldung (Rechnungsauszug) an ein bundeseinheitliches System der Verwaltung übermittelt werden. Diese Meldung wird im Einklang mit den EU-Vorgaben (VAT in the Digital Age, kurz ViDA) für grenzüberschreitende Transaktionen (innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen) erfolgen.
E-Rechnung: Definition Laut den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 ist eine E-Rechnung eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen wird sowie in einem Format vorliegt, das die automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Das Bundesfinanzministerium unterscheidet dabei zwischen E-Rechnungen (gemäß der Norm EN 16931) und sonstigen Rechnungen (nicht-normkonformen Rechnungen). Normkonforme Rechnungen gemäß der Norm EN 16931 besitzen das Format XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.x. Eine sonstige Rechnung ist eine E-Rechnung, die nicht der Norm EN 16931 entspricht und damit in einem anderen elektronischen Format übermittelt wird. Auch jede andere Rechnung, die keine E-Rechnung ist und zum Beispiel als PDF oder auf Papier übermittelt wird, wird in diesem Zusammenhang als sonstige Rechnung definiert.
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